Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Bei welchen Fahrten dürfen keine Personen auf Stehplätzen befördert werden?
- Gelegenheitsverkehr
- Ferienziel-Reiseverkehr
- Linienverkehr
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei Gelegenheitsverkehr und Ferienziel-Reiseverkehr ist das Befördern von Personen auf Stehplätzen grundsätzlich nicht erlaubt. Das liegt daran, dass bei diesen Fahrten oft längere Strecken mit größeren Geschwindigkeiten oder außerplanmäßigen Zwischenstopps vorkommen, was für stehende Fahrgäste zu gefährlich wäre. Im Linienverkehr hingegen – wie etwa in Stadtbussen – sind Stehplätze erlaubt, weil hier die Routen festgelegt, die Strecken meist kürzer und die Geschwindigkeit geringer ist. Du hast beide richtigen Antworten ausgewählt, sehr gut! So kannst du dir merken: Stehplätze sind nur im Linienverkehr gestattet, nicht aber im Gelegenheits- oder Ferienziel-Reiseverkehr.
Erfahren Sie mehr, indem Sie die App herunterladen