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Bei welchen Fahrten dürfen keine Personen auf Stehplätzen befördert werden?
- Gelegenheitsverkehr
- Ferienziel-Reiseverkehr
- Linienverkehr
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Im Gelegenheitsverkehr und im Ferienziel-Reiseverkehr dürfen keine Personen auf Stehplätzen befördert werden, weil es sich hier oft um längere Fahrten handelt, bei denen die Sicherheit und der Komfort der Fahrgäste besonders wichtig sind. Stehplätze bieten weniger Sicherheit bei abrupten Bremsmanövern oder Unfällen. Im Linienverkehr hingegen, bei dem meist kürzere Strecken in der Stadt oder im Nahverkehr zurückgelegt werden, ist das Stehen erlaubt, da die Fahrten häufig sind und die Fahrgäste entsprechend darauf eingestellt sind. Daher ist das Verbot auf Stehplätze nur bei den beiden genannten Fahrtenarten vorgeschrieben.
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